Deutscher Kinderschutzbund – DKSB


Der DKSB ist eine Aktionsgemeinschaft (Gründung 1953), die sich für die Interessen der Kinder und Jugendlichen einsetzt.
1993 hat der DKSB die UN-Konvention über die Rechte des Kindes zum Bestandteil seiner Satzung und zur Grundlage aller Aktivitäten gemacht. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene setzt er sich dafür ein, daß die in der Konvention niedergelegten Rechte für Kinder Wirklichkeit werden.

Engagierte Bürger und Bürgerinnen schlossen sich bundesweit in über 400 Orts- und Kreisverbänden zusammen.

Der Verein setzt sich ein für:

  • die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche
  • die Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft
  • die Förderung und Erhaltung einer kindgerechten Umwelt
  • die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder
  • den Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art
  • soziale Gerechtigkeit für alle Kinder
  • die Beteiligung von Kindern bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie treffen, gemäß ihrem Entwicklungsstand
  • die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
  • kinderfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlichen Gruppen

 

Gemäß der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

http://www.dksb.de/content/start.aspx