Wir helfen mit Ihrer Hilfe

 

Wir finanzieren unsere Angebote fast ausschließlich über Spenden. Daher ist jede Spende willkommen und trägt dazu bei, dem Motto des Kinderschutzbundes Heilbronn “Jedes Kind braucht Schutz” ein Stückchen näher zu kommen!
Sie haben mehrere Möglichkeiten unsere Arbeit finanziell zu unterstützen:

 

Sie können Pate werden:

Essenpatenschaft

 

Spenden statt schenken:

Geburtstage, Jubiläen und andere freudige Anlässe sind wunderbare Gelegenheiten sich zu ihrem Fest mit Spenden für den Kinderschutzbund Heilbronn beschenken zu lassen.

Sie haben dabei folgende Möglichkeiten:

  • Sie sammeln bei ihrem Fest die Spenden selbst und erhalten von uns eine Spendenbescheinigung.
  • Sie bitten ihre Gäste um eine Spende mit Kennwort und Angabe der vollständigen Adresse auf eines unserer Konten, dann erhält jeder Spender eine Spendenbescheinigung. Für die Spendenbescheinigung muss die vollständige Adresse angegeben sein.

 

Sie können spenden:

 

Kreissparkasse Heilbronn

IBAN: DE34 6205 0000 0000 0094 10
BIC: HEISDE66XXX

 

 

 
 

 


Vereinfachung bei Kleinspenden – Künftig genügt der Kontoauszug

 

In Anpassung an die heute gängigen Online-Zahlungsverfahren wird der Nachweis für Kleinspenden vereinfacht. Künftig ist kein Vordruck des Spendenempfängers mehr erforderlich. Es genügt, wenn aus der Buchungsbestätigung (Kontoauszug) Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich ist. Da der Beleg entfällt, muss aus der Überweisung auch nicht mehr die Steuerbefreiung des Empfängers oder der Verwendungszweck hervorgehen. Es genügt, wenn zweifelsfrei erkennbar ist, dass die Zahlung auf das Konto des steuerbegünstigten Empfängers ging.
Bei Beträgen bis 300 Euro pro Einzelzahlung – also auch mehrfach im Jahr – ist kein vom Spendenempfänger hergestellter Papierbeleg mehr erforderlich. Das gilt auch, wenn der Spender eine Einzugsermächtigung erteilt und die Spende per Lastschrift eingezogen wird. Vor allem bei Mitgliedsbeiträgen ist das Verfahren von Vorteil – egal ob der Verein die Beiträge einzieht oder das Mitglied überweist. Der Einzelbetrag darf lediglich nicht höher als 300 Euro sein.